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Inhaber und Verantwortliche der Datenverarbeitung
Der Inhaber der Datenverarbeitung ist Dr. Julia Zach. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist für die Verwaltung und Betreuung des Informationssystems zuständig. Der für die Verarbeitung Verantwortliche behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall einen oder mehrere Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (RGPD) für die in dieser Bekanntmachung genannte Verarbeitung zu benennen.
Datenschutzbeauftragter (RPD)
Die Kontaktangaben lauten wie folgt: Dr. Julia Zach, Goethestrasse 24
39012 Meran Tel +39 345 468 1354 Email : info@dr-zach.it
Zweck und Art der Datenverarbeitung
Für die Nutzung der Dienste auf der Homepage werden personenbezogene Daten und Kontaktinformationen erhoben, die vom Nutzer bei der Anfrage angegeben werden. Diese Daten werden in digitaler Form mit Hilfe von Computersystemen und ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet, d.h:
a) Anfrage von Verpflichtungen
b) Anforderung von Terminen
Aufbewahrungsdauer der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, bis der Nutzer die Deaktivierung beantragt.
Obligatorische oder fakultative Angabe von Daten und Folgen bei Verweigerung der Angabe von Daten
Die Bereitstellung von Daten und Informationen durch den Nutzer bei der Beantragung der oben beschriebenen Dienste ist für die Durchführung der angeforderten Verwaltungsaufgaben obligatorisch.
Berechtigte Verarbeiter und Empfänger der Daten
Die personenbezogenen Daten können den Mitarbeitern des Ambulatoriums bekannt sein. Diese Personen haben die vorgesehenen Anweisungen erhalten, um den Schutz der personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter zu gewährleisten.
Weitergabe:
Es ist keine Form der Verbreitung (wahllose Weitergabe an nicht identifizierbare Dritte) der verarbeiteten personenbezogenen Daten vorgesehen.
Davon unberührt bleibt das Recht, die Daten aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen an Dritte weiterzugeben, z. B. an öffentliche Einrichtungen, Polizeidienststellen, Justizbehörden und/oder die Kriminalpolizei.
Ist die Weitergabe der Daten zur Erfüllung bestimmter, gesetzlich festgelegter Publizitätspflichten zwingend erforderlich, so bleiben die Garantien der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.
Datenübermittlung
Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder statt.
Sicherheit der Verarbeitung
Die Arztpraxis informiert alle Nutzer darüber, dass sie angemessene und vorbeugende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat, um die Risiken der Zerstörung oder des Verlusts, der Veränderung, der unbefugten Weitergabe oder des unrechtmäßigen oder zufälligen Zugriffs auf übermittelte, gespeicherte oder verarbeitete Daten zu minimieren, wobei der Stand der Technik, die Kosten der Umsetzung sowie der Zweck, der Kontext und die Art der Verarbeitung und die Schwere und Wahrscheinlichkeit der Beeinträchtigung der Rechte der betroffenen Personen berücksichtigt werden.
Rechte der Nutzer
Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften können die Nutzer jederzeit auf Antrag Zugang zu ihren Daten erhalten; sind sie der Ansicht, dass diese unrichtig oder unvollständig sind, können sie deren Berichtigung oder Ergänzung verlangen; sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können sie sich ihrer Verarbeitung widersetzen und ihre Löschung oder Einschränkung verlangen.
Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die der Einschränkung der Verarbeitung unterliegen, mit Ausnahme der Speicherung nur mit Zustimmung des Antragstellers, zur gerichtlichen Geltendmachung eines Rechts des für die Verarbeitung Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte eines Dritten oder aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.
Automatisierte Entscheidungsfindung
Die Datenverarbeitung erfolgt nicht auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung.
Rechtsbehelfe
Geht innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags keine Antwort ein, es sei denn, es wird eine begründete Verlängerung von bis zu 60 Tagen aufgrund der Komplexität oder der großen Anzahl von Anträgen gewährt, kann der Nutzer eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen oder die Gerichte anrufen.